Allgemeine Geschäftsbedingungen
TMCC GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF

Angebot und Lieferung

  1. Grundlage unseres Angebotes ist die jeweils gültige Preisliste.
  2. Die Abgabe unseres Angebotes und die Annahme aller Aufträge erfolgen unter Vorbehalt der Liefer-möglichkeit und freibleibend hinsichtlich der Lieferzeit und Liefermenge. Bei teilweiser Ausführung eines Auftrages besteht keine Verpflichtung zur Lieferung des Restes. Die Rückgabe von Ware bedarf unserer Genehmigung.
  3. Wir liefern nur in Original- Gebinden. In der Wahl der Versandart sind wir frei. Alle Lieferungen erfolgen im Rahmen des jeweils gültigen Mindestabnahme wertes frei Haus fracht- und portofrei. Sonstige Transportkosten jeglicher Art, insbesondere Sondergebühren, die durch außerplanmäßige Eil- und Expressgutsendungen entstehen, gehen zu Lasten des Empfängers. Mit der Aufgabe zur Post oder Bahn geht die Gefahr auf den Abnehmer über. An Dritte liefern wir für Rechnung unserer Abnehmer nicht; notwendige Streckengeschäfte behalten wir uns vor.
  4. Beanstandungen sind beim Kundenservice TMCC vorzubringen (Anschrift und Telefonnummer entnehmen Sie bitte unseren Rechnungen). Festgestellte Beschädigungen und/ oder Fehlmengen sind auf den Frachtunterlagen zu vermerken. Wir berücksichtigen im übrigen Beanstandungen- soweit sie nicht versteckte Mängel der gelieferten Ware betreffen- nur dann, wenn sie innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware eintreffen. Wir empfehlen stets, das Gewicht jeder Post- und Bahnsendung vor Empfang amtlich feststellen und eine etwa während der Beförderung erfolgte Beraubung oder Beschädigung bestätigen zu lassen.
  5. Wir haften nicht für die Lesbarkeit des EAN- Strichcodes. Unser Abnehmer wird auch die EAN- Codierung unverzüglich nach Empfang der Ware überprüfen und uns etwaige Beanstandungen sofort schriftlich anzeigen.
  6. Ansprüche auf Schadenersatz- gleich aus welchem Rechtsgrund – können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Insoweit haften wir nur für den vorhersehbaren Schaden.
  7. Der Tausch unserer Ware mit Fabrikaten anderer Hersteller ist unzulässig.

Zahlung

Der Kaufpreis ist netto nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar. In begründeten Ausnahmefällen erfolgt Lieferung nur gegen vorherige Zahlung auf eines unserer Konten oder bei Post- und Bahnversand per Nachnahme. Bei Kauf über Internet erfolgt die Zahlung per Lastschrift von dem benannten Konto des Käufers. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, einen Verzugsschaden geltend zu machen. Wir behalten uns eine Absicherung unseres Kreditrisikos vor.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung herrührenden Verpflichtungen unser Eigentum und darf bis zur vollständigen Zahlung an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. Eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bleibt hiervon unberührt. Unsere Abnehmer treten bereits zum Zeitpunkt der ersten Lieferung die ihnen aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen ihre Kunden an uns ab. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung sind unsere Abnehmer berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt jedoch auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn unser Abnehmer seine Zahlung einstellt. In diesem Falle verpflichtet sich unser Abnehmer, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen auf Verlangen unseres Abnehmers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Wiederverkauf

Die Packungen unserer Marken dürfen nur im Originalzustand weiterverkauft werden. Die Packungen dürfen nicht bestempelt oder mit Klebezetteln und Reklamemarken beklebt werden. Mit Anerkenntnis dieser Geschäftsbedingungen verpflichten sich unsere Abnehmer, ihren Kunden die Einhaltung dieser Bedingungen aufzuerlegen.

Datenverarbeitung

Unseren Abnehmern ist bekannt, dass wir ihre Daten speichern und automatisch verarbeiten.

Gerichtsstand

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Verwaltung in Achern-Önsbach. Für Klagen wird jeweils ohne Rücksicht auf die Höhe des Anspruchs das Landgericht Achern als Gerichtsstand vereinbart; ebenso für Klagen, die aus Warenlieferungen resultieren und auf Zahlung oder Herausgabe von Eigentumsvorbehaltsware gerichtet sind. Dies gilt nur für Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten, die nicht zu den in §4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehören.

Anerkenntnis der Bedingungen

  1. Durch Erteilung eines Auftrags oder Entgegennahme einer Lieferung werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltslos als Vertragsgrundlage anerkannt. Entgegenstehende Bedingungen unseres Abnehmers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Sie binden uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
  2. Unsere Abnehmer verpflichten sich, uns bei Veräußerung des Geschäfts oder bei Veränderung der Gesellschaftsverhältnisse unverzüglich zu benachrichtigen und diese Geschäftsbedingungen ihren Rechts-nachfolgern oder Geschäftsübernehmern aufzuerlegen. Setzen Rechtsnachfolger oder Geschäftsübernehmer die Geschäftsverbindung mit uns fort, gelten diese
    Geschäftsverbindungen auch für sie.

Verpackungsgesetz

  1. Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 des Verpackungsgesetzes sind Hersteller und Vertreiber von Transportverpackungen.
  2. Bringt die TMCC GmbH im Auftrag des Bestellers auf die Produkte Zeichen eines flächendeckenden Systems i.S.v. § 3 Abs. 16 des Verpackungsgesetzes (z.B. „Der Grüne Punkt“) auf, so gilt der Besteller als „Hersteller“ des Zeichens i.S.d. Verpackungsgesetzes und hat somit die Gebühren direkt an das flächendeckende System abzuführen. Verstößt der Besteller gegen die Vorschriften des Verpackungsgesetzes und wird deshalb TMCC GmbH in Anspruch genommen, so ist der Besteller verpflichtet, TMCC GmbH alle in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen zu ersetzen.
  3. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, übernimmt der Besteller die Rücknahmeverpflichtungen von TMCC GmbH gemäß § 15 des Verpackungsgesetzes und stellt die Rücknahme sowie die fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung der Verpackungen sicher. Die entstehenden Kosten für Rücknahme und Verwertung sind durch den Besteller zu tragen.

Besondere Lieferbedingungen

Für die Auslieferung der für Sie gefertigten Produkte, bedarf es Tabaksteuerzeichen, welche von der Zentralen Steuerzeichenvergabestelle zur Verfügung gestellt werden. Ohne diese Steuermarken ist ein Ausliefern der Ware verboten. Für die Bereitstellung der Steuermarken ist die Zentrale Steuerzeichenstelle zuständig, auf deren Druck/ Vergabe/Menge und Auslieferung wir keinen Einfluss haben. Dieses gilt nicht nur für Steueränderungen, sondern auch für den laufenden Einsatz.
Ist TMCC Hersteller für Kunden, welche Tabaksteuerpflichtige Eigenmarkenprodukte vertreiben, so versteuert TMCC die Produkte im Vorfelde. Einen Ausschluss von Eigentumsvorbehalten und Forderungsabtretungen etc. von Tabaksteuern und der Forderung als solches, kann nicht erfolgen und ist daher als Klausel oder Bestandteil von Kundenverträgen unwirksam und ausdrücklich von TMCC nicht anerkannt. Einer weiteren schriftlichen Vereinbarung bedarf es hierzu nicht, auch nicht nach Aufforderung des jeweiligen Kunden. Zudem ist eine Aufrechnung von Forderungen, welche Tabaksteuern enthalten, ausgeschlossen.
Weiter sind für die Auslieferung der Tabakwaren Rückverfolgbarkeitsmerkmale auf den einzelnen Tabakprodukten aufzubringen. Diese Merkmale/Codes werden von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Wir haben keinerlei Einfluss auf Vergabe und Menge sowie Qualität der Merkmale/Codes.
Zudem bedarf es für jede Auslieferung von Tabakprodukten, einer endgültige Freigabe der Lieferung durch das Secondary Repository der Europäischen Union. Hierauf haben wir keinerlei Einfluss. Auch haben wir keinen Einfluss auf die erzeugte Meldung des Secondary Repository der Europäischen Union bei Vereinnahmung der Tabakprodukte. Wir können jedoch versichern, dass die Ware, die unser Lager verlässt, nur das Lager verlässt wenn wir ein grün / Freigabe erhalten.
Aufgrund dieser Sachverhalte sind Schadenersatzansprüche, die auf diese Tatbestände zurückzuführen sind gegenstandslos und werden nicht akzeptiert. Ebenso gegenstandlos sind Schadenersatzansprüche, die aufgrund von unvollständiger und nicht termingerechter Lieferung gestellt werden.
Die AGB`s sind Bestandteil einer jeden Liefervereinbarung. Bei Nicht Akzeptanz oder Kündigung der AGB ist TMCC berechtigt, die Liefervereinbarung, ohne Einhaltung jeglicher Fristen, fristlos zu kündigen.

Sitz der Gesellschaft: Achern- Önsbach, Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 202117
Geschäftsführung: Lutz M. Weidensdörfer
Anschrift: TMCC GmbH, Gewerbestrasse 10, 77855 Achern- Önsbach
Telefon: +49 (0) 7841/ 50 89 5 0, Fax: +49 (0) 7841/ 50 89 5 22, Email: info@tmcc.info

Die TMCC GmbH, mit Sitz und Produktion in Deutschland, hat sich entschieden den Großteil seiner Kapazität für den Handel zu vergeben. Handelsmarken sind ein wichtiger Bestandteil der Handelsketten. TMCC GmbH hat sich als Spezialist in der Lohnproduktion für Tabakwaren seit über 15 Jahren einen Namen gemacht. Im Kundenauftrag produziert TMCC GmbH zuverlässig und flexibel Tabakprodukte aller Art und in höchster Qualität.

TMCC GmbH • Gewerbestr. 10 • 77855 Achern • Germany • Tel.: 0049 (7841) 50895-0 • Fax: 0049 (7841) 50895-55 • E-mail: info@tmcc.info